Mitgliedschaft & Satzung

ERLÄUTERUNGEN ZUR MITGLIEDSCHAFT

 

Hier finden Sie den Link zum Mitgliedsantrag:  

 

Mitglied in der BFLK können Personen werden, die eine leitende (oder stellvertretend leitende) Position in einer der folgenden Einrichtungen bekleiden:

• Psychiatrisches Krankenhaus / Klinik
• Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie
• Maßregelvollzugsklinik
• Psychiatrische Abteilung an einem somatischen Krankenhaus
• Heim für psychisch Kranke
• Ambulanter Psychiatrischer Pflegedienst
• Sonstige Psychiatrische Einrichtung
 

und folgende Berufsausbildung besitzen:

• Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
• Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen
• Altenpflegerinnen und Altenpfleger
 

Darüber hinaus können Personen aus den Bereichen der Pflegewissenschaft und der Pflegepädagogik mit einem Schwerpunkt Psychiatrie Mitglied der BFLK werden.

Die Mitgliedschaft wird beim Bundesvorstand mit dem Aufnahmeantrag postalisch beantragt.

Der Mitgliedsbeitrag beiträgt zur Zeit 180 € - inbegriffen ist dabei der Erhalt von 6 Ausgaben im Jahr der neuen Zeitschrift "Psychiatrische Pflege"

Studierende erhalten eine Ermäßigung von 50%.

Letzte Änderung: 05. Jun 2018
 
 
 

SATZUNG FÜR DIE „BUNDESFACHVEREINIGUNG LEITENDER KRANKENPFLEGEPERSONEN DER PSYCHIATRIE E.V.“ (BFLK)

 

Inhalt
§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck und Ziel
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Organe
§ 5 Mitgliederversammlung
§ 6 Bundeskonferenz
§ 7 Vorstand
§ 8 Geschäftsstelle
§ 9 Kassenprüfung
§ 10 Landesverbände
§ 11 Netzwerke
§ 12 Auflösung
§ 13 Vereinsvermögen
§ 14 Schlussbestimmung 

Letzte Änderung: 15.  Dezember 2023
 
 
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