Referentenentwurf Gesetz Errichtung Pflegekammer NRW und Verbändeanhörung

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Es ist uns eine Freude, Ihnen/Euch heute den Referentenentwurf des Gesetzes zu Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen vorlegen zu können.

Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Pflegerat Nordrhein-Westfalen während seiner letzten Beratung vor der Sommerpause vereinbarungsgemäß in die anstehende parlamentarische Debatte und Beschlussfassung eingebunden.

 

Ziel der Landesregierung sei es, so Minister Karl-Josef Laumann, den Pflegefachkräften in Nordrhein-Westfalen eine starke Stimme zu geben. Die Pflege im Gesundheitswesen solle ihre Angelegenheiten zukünftig in eigener Zuständigkeit und Verantwortung regeln und an allen sie betreffenden fachpolitischen Handlungen und Entscheidungen beteiligt werden.

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen soll durch eine Änderung des Heilberufegesetzes und weiterer Gesetze gesetzlich implementiert werden. Mit dieser Verankerung folgt das MAGS einer zentralen Erwartung des Pflegerates NRW.
Die BFLK NRW hat im Rahmen der Verbändeanhörung nunmehr die Möglichkeit einer Stellungnahme zum vorgelegten Referentenentwurf.

Die Feier zum 20jährigen Bestehen des Pflegerates NRW soll wenige Tage vor der mündlichen Anhörung zum Referentenentwurf im Anschluss an eine Sitzung des Gesundheitsausschuss im Landtag von Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf stattfinden. Mit der Veranstaltung, an der der BFLK Landesvorstand und die Sprecher der Sektion Mittlere Führungsebene teilnehmen können, soll der politische Dialog mit den im Düsseldorfer Landtag vertretenen Parteien mit dem Ziel vollendet werden, eine breite Mehrheit aus Regierungs- und Oppositionsparteien für das Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer erreichen zu können.

Der Gründungsausschuss für die Kammererrichtung soll erst nach Einbringung des Gesetzes in den Landtag besetzt werden und seine Arbeit aufnehmen (Fahrplan s. BFLK-Newsletter NRW 56). Minister Karl-Josef Laumann, für den das Gesetzesvorhaben eines seiner zentralen politischen Projekte der laufenden Legislaturperiode darstellt, trägt mit dieser zeitlichen Platzierung des Gründungsausschusses der hohen Zahl an Bewerbern aus den im Pflegerat NRW vertretenen Pflegeverbänden Rechnung. Der CDU-Politiker aus dem Münsterland möchte verhindern, dass Verbände und Personen sich zu einem frühen Zeitpunkt aus dem Verfahren ausgeschlossen fühlen und nicht mehr an der für ihn wichtigen Verbändearbeit teilhaben.

Während der Telefonkonferenz des Pflegerates NRW fand die Anregung aus der BFLK NRW, bei der Pflegekammerkonferenz als Arbeitsgemeinschaft der Pflegekammern/der Bundespflegekammer (s. BFLK- NRW- Infomail 4/2019) einstweilig einen Gaststatus zu beantragen, vorbehaltlose Unterstützung.

Mit einer ersten Einschätzung des Referentenentwurfes zur Errichtung der Pflegekammer NRW und der Benennung der damit verbundenen Prozessschritte verabschieden sich das politische Düsseldorf und der BFLK Landesvorstand NRW mit einem wahren Meilenstein für die Pflege in Nordrhein-Westfalen in die politische Sommerpause.

Kollegiale Grüße aus Düsseldorf und Telgte

Norbert Wietscher
Landesvorsitzender der BFLK NRW

Matthias Krake
stellvertretender Vorsitzender des Pflegerates NRW

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