Die Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie (BFLK e.V., www.bflk.de ) setzt sich seit vielen Jahren für eine positive Entwicklung in der Psychiatrie und speziell für die Situation psychiatrisch Pflegender und der zu betreuenden Menschen ein.
Verschiedene Gesetzesinitiativen und Urteile des Bundesverfassungsgerichtes sowie des europäischen Gerichtshofes und neue wissenschaftliche Erkenntnisse erfordern einen Veränderungsprozess.
Die aktuellen Veränderungen in der Psychiatrie, wobei in diesem Schreiben immer der Maßregelvollzug als Teil der psychiatrischen Versorgung inkludiert ist, haben erhebliche Auswirkungen auf die Behandlung psychisch kranker Menschen und auf die in den psychiatrischen Einrichtungen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Im öffentlichen Bereich wird von vermehrter Gewalt gegen die Polizei, Vollzugsbeamte und Rettungsdienste berichtet. Das gleiche Phänomen zeigt sich auch im psychiatrischen Setting, tritt dort aber im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung gehäufter auf. (Vgl.S3- Leitlinie DGPPN „Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“ 2018).In der Praxis der psychiatrischen Kliniken und Maßregelvollzugseinrichtungen zeigt sich zunehmend eine Inkongruenz zwischen den notwendigen Aufgaben und den dafür zur Verfügung gestellten Rahmenbedingungen. Die psychiatrische Pflege hat den Anspruch einer bestmöglichen Versorgung unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und der Menschenwürde für die psychisch erkrankten Menschen, aber auch der Sicherheit für die Beschäftigten.
Dies führt dazu, dass in der Pflege zunehmend präventive Ansätze gefordert sind und deckt sich mit dem Verständnis der Pflegenden, pflegetherapeutisch und sozio- und milieutherapeutisch tätig sein zu wollen. Die Durchführung entsprechender präventiver Angebote wie Safewards, Adherence-Therapie und anderen recovery-orientierten Ansätzen, die fachlich erforderlich sind, erfordern aber einen hohen zeitlichen Aufwand in der Praxis und einen weitreichenden Schulungsbedarf.