Bei einer repräsentativen Umfrage im Jahr 2018 durch ein unabhängiges Institut, hatten sich 68% der befragten Pflegefachkräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg ausgesprochen. Diesem eindeutigen Votum folgend wird nunmehr durch eine Novellierung im Heilberufekammergesetz die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen. Der Ministerrat hat am 31.03.2020 das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg beauftragt, das Anhörungsverfahren zum Entwurf für ein Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer durchzuführen. Die Anhörungsfrist endet am 12.06.2020.

Das Ministerium hat einen Beirat „Landespflegekammer“ und eine Koordinierungsstelle „Informationskampagne Pflegekammer“ eingerichtet. In den jeweiligen Gremien ist die BFLK durch Mitglieder im Landesverband vertreten und unterstützt damit die inhaltliche Vorbereitung, den Aufbau und die Etablierung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg ausdrücklich. Diese wird zum 01.10.2021 errichtet. Die erste gewählte Vertreterversammlung soll zum 01.11.2021 zusammentreten.

 

 

Wie im Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg vorgesehen, hat das Ministerium für Soziales und Integration Pflegekräfte und Auszubildende zur Gründung einer Pflegekammer befragt. Die Mehrheit einer anonymisierten repräsentativen Umfrage stimmte für die Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg.

68% votierten mit Ja, 6% enthielten sich der Stimme und 26% antworteten mit Nein.