Das Land Rheinland-Pfalz hat in Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Fixierungen u.a. für den Maßregelvollzug schnell gehandelt und das Gesetzt entsprechend geändert. Damit sind die Amtsgerichte für die richterliche Entscheidung zuständig.
Ende des Jahres 2016 hat der Landesverband der BFLK RLP/Saarland eine Arbeitsgruppe beauftragt eine Praxisempfehlung für die intensive Betreuung von Patienten und Patientinnen in extremen psychischen Ausnahmesituationen in Rheinland-Pfalz zu erarbeiten. Diese Praxisempfehlung soll die Im Land bereits verabschiedete Leitlinie für den Umgang mit aggressivem Verhalten in der Psychiatrie des Arbeitskreises der Chefärzte und Leitenden Pflegepersonen der psychiatrischen Kliniken in Rheinland-Pfalz ergänzen.
Die Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie (BFLK e.V., www.bflk.de ) setzt sich seit vielen Jahren für eine positive Entwicklung in der Psychiatrie und speziell für die Situation psychiatrisch Pflegender und der zu betreuenden Menschen ein.
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